Rechtliche Grundlagen

Informationen: Wie ist die ambulante Palliativversorgung gesetzlich verankert?

Durch eine Gesetzesänderung 2007 ist die Leistung der spezialisierten ambulanten Palliativver-sorgung ganz neu eingeführt worden. Der Anspruch für Kinder und Jugendliche ist vom Gesetzgeber ausführlich betont worden. Die Umsetzung dieser Versorgung befindet sich trotzdem noch immer in den Kinderschuhen. Hier finden Sie die Hintergrundtexte zur rechlichten Situation.

Wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben haben, wenden Sie sich gerne an eines unserer KinderPallativTeams Nord-, Mittel- oder Südhessen. Wir beraten und unterstützen betroffene Eltern mit schwerstkranken Kindern auch in rechtlichen Belangen rund um die ambulante Palliativ-versorgung.

Den Leistungsanspruch regelt §37b des SGB V (PDF)
Den Rahmen für die Leistungserbringung regelt § 132d des SGB V (PDF)
Die Verordnung und Umsetzung von SAPV wird in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt (PDF)
Die strukturellen Rahmenbedingungen der Umsetzung von SAPV werden in der gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen beschrieben (PDF)
Die besondere Umsetzung der SAPV für Kinder und Jugendliche sind in den aktuellen Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband dargelegt (PDF)
Wir unterstützen die Charta der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V., Bundesärztekammer.
charta
Die KinderPalliativTeams Hessen werden unterstützt durch die Deutsche KinderPalliativStiftung, ein Arbeitszweig der Deutschen Palliativstiftung.
Deutsche Palliativ Stiftung
Die PalliativTeam Frankfurt gemeinnützige GmbH unterstützt die landesweite Strukturbildung der KinderPalliativTeams Hessen.
Palliativ Team Frankfurt